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Richtplankarte Nutzung und Gestaltung Teil Süd von Gossau. z.V.g.
Der kommunale Richtplan setzt den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung einer Gemeinde. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Stadt die bisherige Richtplanung aus dem Jahr 2000 gesamtrevidiert. Nach einigen Anpassungen durch die VBK hat das Parlament den Richtplan rechtsgültig verabschiedet.
Ortsplanungsrevision «Der Richtplan ist für die Behörden wegweisend. Er bildet die Leitplanke einer Strasse, die zu einem Ziel führt», erklärte Stadtpräsident Wolfgang Giella in der Parlamentsdebatte zum neuen Richtplan. Innerhalb dieser Leitplanke könnten die Behörden einen gewissen Spielraum nutzen. Weiter betonte der Stadtpräsident, dass der Richtplan für die Grundeigentümerschaft nicht verbindlich ist. Der gültige Richtplan der Stadt Gossau stammt aus dem Jahre 2000. «Die planungsrechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen auf kantonaler und nationaler Ebene haben sich seither massiv verändert, zugunsten unserer Räume und Landschaften, aber mit eingeschränkten Spielräumen für Behörden und Grundeigentümer», erläuterte Giella. Der Stadtrat wolle in der Ortsplanungsrevision mit den Instrumenten Richtplan, Schutzverordnung, Zonenplan und Baureglement den Spagat zwischen Einschränkungen und möglichst liberaler Praxis optimal gewährleisten. Einerseits wolle man juristische Klarheit, andererseits eine möglichst unkomplizierte Bewilligungspraxis. Diese gleiche einer Quadratur des Kreises. Am einfachsten könne dies noch im Richtplan umgesetzt werden. Die vorliegenden Dokumente seien vom Kanton als gut befunden worden.
Frank Albrecht (SVP), Präsident der VBK «Planungsgeschäfte», erklärte: «Die Beratungen in der Kommission haben schnell gezeigt, dass wir nicht ganz mit allem einverstanden waren. Viele Fragen und mehrere Dutzend Änderungsanträge waren die Folge. Die Änderungsanträge reichen von einfachen redaktionellen Änderungen bis hin zur Streichung aus dem Richtplan.» So wollte der Stadtrat in der Scheffenegg die Bebauung- und Freiraumstrukturen mit den einfachen Gebäudestrukturen und offenen Umgebungsgestaltung erhalten und weiterführen. Die Kommission befand, dieses Gebiet dürfe zukünftig dichter bebaut werden und die Scheffenegg sei nicht als Gebiet mit besonderer Siedlungsstruktur im Richtplan festzulegen. Der Stadtrat unterstützte schliesslich die Änderungsanträge aus der VBK.
David Loser (Die Mitte) erklärte zu den Autoeinstellplätzen, im neuen Richtplan werde eine mögliche Reduktion in Zentrumsnähe und gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen zugelassen. Diese liberale Haltung ohne Unter- und Obergrenze sei auch vom Stadtrat so verabschiedet worden. «In diesem Punkt hatte die VBK keine andere Haltung gegenüber dem Stadtrat, sondern wollte lediglich eine unmissverständlichere Formulierung im Richtplantext», so Loser. Die kommunale Mehrwertabgabe mache absolut Sinn, auch wenn neue und zusätzliche Abgaben kritisch betrachtet werden sollten. Denn hier bezahle derjenige Grundeigentümer mit der Mehrwertabgabe die Infrastruktur, der durch eine Neueinzonung zu Geld kommt: «Ansonsten müsste die Infrastruktur noch mehr durch die Allgemeinheit finanziert werden», sagte Loser.
Lukas Kessler erklärte im Namen der FDP, gesamthaft betrachtet könne dem Richtplan zugestimmt werden. Aber die FDP sehe die Gefahr einer Überreglementierung: «Eine zu starke Reglementierung und ein zu hoher Detaillierungsgrad macht die Anwendung der Instrumente aufwendig und gibt Raum für formelle Fehler, die dann Projekte im Rechtsmittelverfahren zu Fall bringen.» Werner Bischofberger (SP) sagte, die Gesamtrichtung des Plans stimme. Persönlich finde er es allerdings stossend, dass Stadt und Parlament wenig zu sagen hätten zum Terminal des Kombinierten Verkehrs, der am Standort Heimat vorgesehen ist, weil dieser nach Bundesrecht gebaut und eine Realisierung keine Umzonung benötigen würde. Christian Schlegel sagte, die FLiG unterstütze die grundsätzliche Stossrichtung des Richtplans ausdrücklich – insbesondere die Aspekte der nachhaltigen Stadtentwicklung wie beispielsweise die Förderung der Fahrradinfrastruktur oder die Renaturierung des Dorfbachs. Die FLiG bedauere aber, dass die Festlegungen zur Reduktion der Autoparkplätze abgeschwächt worden seien. Verkehr müsse mittelfristig nicht nur fürs Auto gedacht werden.
Alois Künzle (SVP) sagte, er finde es sehr schade, dass für das Niederdorf keine Lösung gefunden worden sei: «Teile des Niederdorf auf der Nordseite werden dem Kerngebiet Bestand oder dem Wohn- und Gewerbegebiet zugeordnet, der grösste Teil, und teilweise auch auf der gegenüberliegenden Strassenseite, verbleibt in der Landwirtschaftszone.» Dadurch seien alle nicht landwirtschaftlich genutzten Bauten in diesem Bereich zonenfremd und könnten nur sehr beschränkt erweitert werden. Dies betreffe auch die ansässigen Gewerbebetriebe. Trotz dieser Bedenken von verschiedener Seite verabschiedete das Parlament den Richtplan schliesslich ohne Gegenstimmen. Einsprachen können nicht erhoben werden. Solche sind dann auf Stufe Zonenplan möglich, der für die Grundeigentümer rechtsverbindlich ist. Auch gegen das Baureglement und die Schutzverordnung sind Einsprachen möglich. Die Ortsplanungsrevision wird die Stadt noch einige Jahre beschäftigen. Der stadträtliche Zeitplan sieht den Abschluss für 2027 vor.
Von Tobias Baumann
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