Michelle Kolb
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Die Schutzzone für das Grundwasserwerk Chressbrunnen soll verkleinert werden. z.V.g.
Für öffentliche Trinkwasserfassungen müssen Schutzzonen festgelegt werden. In diesen Zonen sind die Nutzungen eingeschränkt. Die Stadt Gossau hat die Schutzzonen für das Grundwasservorkommen Chressbrunnen überarbeitet und legt sie bis 4. März öffentlich auf.
Wasserversorgung Die Stadtwerke Gossau versorgen über 16'000 Personen sowie Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Trink- und Brauchwasser. Die jährlich knapp 1,6 Milliarden Liter Wasser stammen mehrheitlich aus Quellen und Grundwasservorkommen. Für alle öffentlich genutzten Quell- und Grundwasservorkommen müssen Schutzzonen festgelegt werden. Darin sind – je nach Distanz zur Wasserfassung – Nutzungen untersagt oder eingeschränkt. So soll das Einzugsgebiet der Fassungen und damit das Wasser vor Verschmutzungen geschützt werden. Das Grundwasserwerk Chressbrunnen im Westen von Gossau deckt zehn bis fünfzehn Prozent des gesamten Gossauer Trinkwasserbedarfs. Das Grundwasser wird in einer rund 40 Meter langen Sickerleitung gefasst. Für diese Grundwasserfassung besteht seit dem Jahr 2000 eine Schutzzone.
Seither haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert. Deshalb musste die Schutzzone überprüft werden. Dabei ist das Wasservorkommen bezüglich Lage, Strömungsverhältnissen und Ergiebigkeit untersucht worden. Als Folge davon können in der überarbeiteten Schutzverordnung die Schutzzonen verkleinert werden. Damit die angepasste Schutzzone rechtsgültig ist, muss sie öffentlich aufgelegt werden. Dies geschieht bis 4. März. Wenn allfällige Einsprachen bereinigt sind, können die Unterlagen dem kantonalen Amt für Wasser und Energie zur Genehmigung eingereicht werden.
pd
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