Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Wer behält den Überblick? Wahlplakate an der Wilerstrasse. tb
Angesichts der schieren Anzahl und aller möglicher und unmöglicher Standorte der Wahlplakate könnte man von einer fehlenden Reglementierung ausgehen. Dem ist aber keineswegs so. Stadt und Kantonspolizei machen klare Vorgaben, wo Wahlplakate aufgestellt werden dürfen.
Wahlplakate Von jeder Wiese blicken einem die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kantonsratswahlen entgegen. Selbst Kandidierende beklagen einen gewissen Wildwuchs. Dabei ist die Sachlage zumindest auf öffentlichem Grund klar. Das Hochbauamt hat sieben Grundstücke, die sich im Besitz der Stadt Gossau befinden, als mögliche Standorte für die Installation von Wahlplakaten ausgeschieden. Dazu heisst es unter den Hinweisen unmissverständlich: «Für andere Grundstücke der Politischen Gemeinde Gossau wird keine Bewilligung erteilt.» Ausserdem muss vorgängig das Einverständnis des Immobilienbewirtschafters der Stadtverwaltung Gossau eingeholt werden. Eine aktive Kontrolle der Regeleinhaltung wird allerdings nicht vorgenommen, wie Immobilienbewirtschafter August Wick auf Anfrage mitteilt. Aber gehe ein Hinweis auf ein unrechtmässig platziertes Plakat ein, überprüfe man dieses. «Das kommt durchaus gelegentlich vor. Es ist bisher aber nicht ausgeartet», sagt Wick mit einem Lachen. Solche Fälle löse man bilateral mit den betreffenden Personen und Parteien, die für den Rückbau sorgen müssen.
Neben den Vorschriften der Stadt sind auch Vorgaben der Kantonspolizei zu befolgen. Diese gibt unter anderem vor, dass die Plakate maximal sechs Wochen vor der Wahl aufgestellt werden dürfen und spätestens zwei Tage danach abgeräumt sein müssen. Daneben ist ein Mindestabstand zur Fahrbahn von 1,5 Metern innerorts und 3 Metern ausserorts einzuhalten. In Verzweigungen, 10 Meter vor und danach sowie in Kurven ist das Aufstellen aus Gründen der Verkehrssicherheit genauso verboten wie bei Bahnübergängen, Engpässen oder an Kandelabern. Neben den Standorten auf öffentlichem Grund können die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wahlplakate auch auf privaten Grundstücken installieren. Das macht beispielsweise Stadt- und Kantonsrätin Claudia Martin so: «Meine wenigen Plakate stehen auf privatem Grund und Boden. Von der Kreispartei habe ich sechs Stück erhalten, die ich an ausgewählten Standorten aufgestellt habe.» So ist Claudia Martin beispielsweise auf dem Grundstück der Swiss Industrial Investment AG an der Industriestrasse allein präsent. «Im Verlaufe der letzten 20 Jahre meines politischen Engagements konnte ich ein grosses Netzwerk aufbauen und viele Personen unterstützen mich auf verschiedenste Art und Weise», erklärt Martin.
Ihr Stadt- und Kantonsratskollege Florin Scherrer betont, er hole bei sämtlichen Plakaten, welche er aufstelle, das Einverständnis der Grundeigentümer ein und frage sogar den Pächter an: «Ich habe schon mehrfach von Pächtern gehört, dass ich mit dem konsequenten Anfragen eine Ausnahme sei.» Gewisse Plakate würden allerdings zentral durch die Partei und verschiedene Wahlhelfer aufgestellt: «Sprich, nicht alle Plakate, auf denen ich drauf bin, wurden von mir aufgestellt.» Das gelte auch für das Plakat bei der Trafostation an der Bischofszellerstrasse, das er inzwischen sicherheitshalber habe entfernen lassen, weil er die rechtliche Situation dort nicht genau kenne. Der Mitte-Kandidat bringt noch eine andere Thematik zur Sprache: «Ich kontrolliere die Plakate, welche mir bekannt sind, regelmässig auf Beschädigungen. In diesem Wahlkampf wurden bereits rund zehn Plakate durch Vandalismus beschädigt. Das ärgert mich.»
Neben einzelnen Kandidierenden übernehmen teilweise auch die Parteien das Aufstellen der Wahlplakate. «Es ist ein Mix von beidem. Wir unterstützen uns gegenseitig, es gibt aber auch ‘Plakatteams’ der Kandidaten», sagt SVP-Parteipräsident Andreas Oberholzer. Rund 50 Plakate habe seine Partei in Gossau wohl aufgestellt, wobei es sich dabei wirklich nur um eine Schätzung handle. Auch bei der Mitte-Fraktion werden Plakate durch die Partei und einzelne Kandidaten installiert. «Die Regionalpartei gibt eine Anzahl Plakate vor, die in Gossau gestellt werden müssen. Zudem fragen Kandierende auch direkt bei Eigentümern an. Diese Plakate werden dann auch von den Kandidierenden und nicht durch die Partei aufgestellt», erklärt Parteipräsidentin Ruth Lehner. Sie schätzt die Zahl der Plakate, die durch die Mitte Gossau-Arnegg im aktuellen Wahlkampf aufgestellt wurden, auf rund 40. «Weitere wurden durch die Kandidierenden selbst gestellt. Dazu habe ich keine Angabe», so Lehner. Deutlich weniger Plakate als die beiden grössten Gossauer Parteien hat die FDP installiert. So erklärt Pakize Sönmez, die sich in Gossau um das Aufstellen und Abbauen der Partei-Plakate kümmert: «Die Plakate bekomme ich von der Geschäftsstelle in St.Gallen. Falls Kandidaten extra Plakate bestellt haben, sind sie selbst dafür verantwortlich.» Aktuell seien sie an sieben Standorten präsent. Die Kandidaten der FLiG, die in einer Kooperation mit den Grünliberalen erstmals bei Kantonsratswahlen mitmacht, hätten ihre circa 30 Plakate an rund einem Dutzend Standorten in Gossau, Arnegg und Andwil in Eigenregie aufgestellt, erklärt Parteipräsident Erwin Sutter. Alle Verantwortlichen der Parteien betonen unisono, dass sämtliche Grundeigentümer angefragt würden, bevor ein Plakat aufgestellt wird. Eine Bevorzugung der einheimischen Gossauer Kandidatinnen und Kandidaten nehmen die Parteien nicht vor.
Von Tobias Baumann
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