Michelle Kolb
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Die Wiler Schule St.Katharina werde nicht verfassungsgemäss betrieben, urteilte das Bundesgericht am 17. Januar. Für eine staatliche Förderung sei sie zu katholisch und da sie einzig Mädchen offenstehe, diskriminiere sie Knaben. Das Urteil könnte sich auch auf die Maitlisek und das Gymnasium Friedberg in Gossau auswirken.
Bundesgerichtsentscheid Zum Ziel der freien Persönlichkeitsentwicklung gehöre es, seine eigene Religiosität zu entwickeln und zu leben – oder eben auch nicht. Deshalb dürften religiöse Akzente in der Schule ein gewisses Mass nicht überschreiten. Das Angebot der «christlichen Werteschule» zu dem Gottesdienste, Pilgerfahrten und eine «Assisi-Woche» gehören, sei eben nicht freiwillig, da eine Nichtteilnahme der Schülerinnen durch sozialen Druck verunmöglicht werde, befand eine Mehrheit von drei der fünf Bundesrichter. Da St.Katharina Buben diskriminiere und konfessionell nicht neutral genug sei, werde sie nicht verfassungsgemäss betrieben. Damit seien wichtige Teile des Schulvertrags mit der Stadt Will hinfällig. Die Schule bedauert den Entscheid in einer Stellungnahme. «Der Stiftungsrat wird sich nun zu einer eingehenden Beratung zusammenfinden, um die Situation zu analysieren und mögliche Schritte zu erörtern. Als Erstes wird dazu das schriftliche Urteil abgewartet», schreibt die Schule. ⋌tb
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