Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Der Regierungsrat fürchtet Mehrkosten bei der Individualbesteuerung. adobestock
Der Regierungsrat spricht sich gegen die Individualbesteuerung aus. Diese würde den Kanton mit erheblichem administrativem und finanziellem Mehraufwand belasten, ohne einen angemessenen Nutzen zu bringen.
Individualbesteuerung In Ausser-rhoden bestehen rund 38'000 Steuerdossiers, davon 13'500 Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Mit der Individualbesteuerung müssten diese künftig zwei Steuererklärungen einreichen. Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Steuerverwaltung führen. Die Einführung der Individualbesteuerung wäre ein komplexes, mehrjähriges Projekt mit umfassenden Anpassungen an Informatiksystemen und zusätzlichen personellen Ressourcen. Betroffen wären weitere Bereiche wie Gesetzgebung, Prämienverbilligung, Stipendien, familienexterne Kinderbetreuung und das Betreibungswesen. Der Regierungsrat geht alleine für die Steuerverwaltung von acht zusätzlichen Stellen aus, während der Umstellung von bis zu zwölf Stellen. Bestehende kantonale Modelle zur Milderung der Heiratsstrafe würden ausgehebelt. Landammann Hansueli Reutegger äussert sich zur Haltung des Regierungsrates und den möglichen Folgen.
Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen Argumente gegen die Individualbesteuerung?
Wir besteuern Ehepaare heute als wirtschaftliche Gemeinschaft. Das entspricht dem Zivilrecht – und auch unserem Verständnis von Ehe und Familie. Wer zusammenlebt, füreinander einsteht und gemeinsam wirtschaftet, soll auch steuerlich als Einheit betrachtet werden. Daran halten wir fest. Die Individualbesteuerung wäre ein Systemwechsel. Ehegatten würden steuerlich wie fremde Dritte behandelt. Bestehende gegenseitige Rechte würden wegfallen. Das wäre keine kleine Anpassung, sondern ein Umbau des Systems. Hinzu kommt der erhebliche administrative Mehraufwand. Für Ehepaare bedeutet es mehr Formulare, mehr Abklärungen unter sich, mehr Unsicherheiten. Für die Verwaltungen bedeutet es deutlich mehr Arbeit, höhere IT-Kosten und zusätzlicher Personalaufwand. Diese Kosten tragen am Ende die Steuerzahlenden. Und wir dürfen die finanziellen Unsicherheiten nicht unterschätzen. Die Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden und die Haushalte lassen sich heute nicht zuverlässig abschätzen. Ausserdem betrifft der Systemwechsel nicht nur das Steuerrecht. Zahlreiche andere Bereiche – etwa Prämienverbilligungen, Stipendien, Kinderbetreuungskosten oder betreibungsrechtliche Fragen – bauen auf dem heutigen Familienmodell auf. All diese Grundlagen müssten angepasst werden. Das schafft zusätzliche Komplexität. Die sogenannte «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden, das unterstützen wir klar. Aber dieses Problem liegt im Tarif, nicht im System. Dafür das ganze System umzubauen, ist unverhältnismässig.
Weshalb wäre die Umstellung so ressourcenintensiv?
In Ausserrhoden hätten wir jährlich rund 13'500 zusätzliche Steuererklärungen zu bearbeiten. Schweizweit wären es etwa 1,7 Millionen mehr. Jede einzelne Erklärung bringt Abklärungen, Abstimmungsaufwand und weitere Verfahrensschritte mit sich. Gleichzeitig müsste die IT-Infrastruktur neu aufgebaut werden. Und wegen laufender Verjährungsfristen müssten die alten Systeme parallel weitergeführt werden. Das ist organisatorisch anspruchsvoll und teuer.
Weshalb lässt sich der Mehraufwand nicht durch Digitalisierung auffangen?
Digitalisierung hilft dort, wo Abläufe standardisiert sind. Die Individualbesteuerung schafft mehr individuelle Konstellationen und erhöht den Abstimmungsbedarf zwischen Ehepartnern unter sich und mit den Behörden. Das macht die Verfahren komplexer – nicht einfacher. Viele Sonderfälle lassen sich eben nicht automatisieren.
Welche langfristigen Kosten würden durch die zusätzlichen Stellen für den Kanton entstehen?
Für die Umstellung rechnen wir mit rund 1,5 Millionen Franken an zusätzlichen Personalkosten und – nach einer ersten Schätzung – etwa 1,7 Millionen Franken für die IT. Langfristig gehen wir von jährlich rund einer Million Franken zusätzlichen Personalkosten aus. Die wiederkehrenden IT-Kosten sind heute noch nicht verlässlich abschätzbar.
Der Regierungsrat kritisiert, dass bestehende Modelle zur Milderung der Heiratsstrafe ausgehebelt würden. Welche kantonalen Lösungen funktionieren?
Die Heiratsstrafe ist kein Systemfehler, sondern eine Frage des Tarifs. Modelle wie Teil- oder Vollsplitting oder der Doppeltarif mit gezielten Abzügen funktionieren und beseitigen das Problem weitgehend. Die kantonalen Systeme sind über Jahrzehnte abgestimmt worden – auch im Zusammenspiel mit Sozialleistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder der Unterstützung für externe Kinderbetreuung. Dieses fein austarierte Gefüge würde über den Haufen geworfen. Das halte ich für unnötig.
Die Individualbesteuerung wird oft mit mehr Steuergerechtigkeit begründet. Weshalb teilen Sie diese Einschätzung nicht?
Steuergerechtigkeit ist uns wichtig, und die Abschaffung der Heiratsstrafe beim Bund unterstützen wir ja. Die Individualbesteuerung verschiebt Ungleichheiten, statt sie zu beseitigen. Zudem würde sich der Staat stärker ins Innenverhältnis von Ehepaaren einmischen, weil Einkommen, Abzüge und Kosten strikt aufgeteilt werden müssten. Für uns bleibt die Ehe eine wirtschaftliche Gemeinschaft – und das soll auch steuerlich so bleiben.
Der Regierungsrat erwähnt neue Ungleichheiten.
Besonders betroffen wären Paare, bei denen ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt – etwa weil er Kinder betreut, Angehörige pflegt, erwerbsunfähig ist oder im Heim lebt. In solchen Fällen resultiert unter Umständen eine höhere Gesamtsteuerlast und es können Abzüge ins Leere fallen, weil sie nur bei genügend eigenem Einkommen wirken. Das ist heute in den meisten Fällen anders. Ein besonders drastisches Beispiel ist ein Pflegeheimaufenthalt:
Hat der im Heim lebende Ehegatte ein zu geringes eigenes Einkommen, können behinderungsbedingte Kosten nicht geltend gemacht werden. Der zuhause lebende Partner trägt die Kosten mit, kann sie aber nicht abziehen. Das werden viele Menschen zu Recht als ungerecht empfinden.
Befürworter argumentieren mit positiven Beschäftigungseffekten, vor allem für Frauen. Weshalb hält der Regierungsrat andere arbeitsmarkt- oder betreuungspolitische Massnahmen für wirksamer?
Die «Heiratsstrafe» betrifft nur die direkte Bundessteuer. Der maximale Grenzsteuersatz liegt bei 13,2 Prozent. Das allein entscheidet kaum darüber, ob jemand erwerbstätig ist oder nicht. Entscheidend sind Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten, verlässliche Betreuungsangebote, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Regelungen bei kurzfristigen Ausfällen. Dort müssen wir ansetzen – nicht mit einem Systemwechsel im Steuerrecht.
Stefanie Rohner
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