Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Vor Gericht erhielt die Organisation «Beratung und Betreuung für Migranten» (BBFM) im Rechtsstreit mit der Beratungsstelle für Flüchtlinge der Gemeinde Herisau zwar recht, doch in der inzwischen erfolgten Datenauskunft heisst es seitens der Beratungsstelle lediglich «Keine Daten vorhanden», so dass die BBFM wieder gleich weit ist wie vor der juristischen Auseinandersetzung.
Gerichtsfall «Die Beratungsstelle für Flüchtlinge gibt Einsicht in nachfolgende Daten, in welchen Flüchtlingsfamilien dazu angehalten wurden, Informationen über die Tätigkeit der BBFM GmbH und / oder deren Mitarbeitenden zu beschaffen: KEINE DATEN VORHANDEN», steht im Schreiben der Beratungsstelle für Flüchtlinge an die BBFM. Die Beratungsstelle für Flüchtlinge verfüge über keine Daten, in welchen Flüchtlingsfamilien dazu angehalten worden seien, Informationen über die Tätigkeit der BBFM GmbH und deren Mitarbeitenden zu beschaffen. Sie verfüge auch nicht über unaufgefordert zugestellte Daten von Flüchtlingsfamilien über die Tätigkeit der BBFM GmbH und deren Mitarbeitende.
Shahryar Hemmaty, der Gründer der BBFM, hatte beim Gemeinderat Einsicht in die gesammelten Dokumente verlangt, nachdem ihm von Flüchtlingsfamilien entsprechende Datenblätter ausgehändigt worden waren. Die Beratungsstelle für Flüchtlinge argumentierte, dabei habe es sich lediglich um eine Organisationshilfe für die betroffene Familie gehandelt. Auf diesen Standpunkt stellte sich auch der Gemeinderat, als er Hemmatys Beschwerde im Datenauskunftsbegehren ablehnte. Das Obergericht hielt dagegen fest: «In Anbetracht dieser Umstände erscheint es nicht glaubhaft, dass es sich beim Formular vom Oktober 2022 bloss um eine Hilfestellung zwecks Organisation von Terminen der betroffenen Familie handelte.»
Es wies die Gemeinde an, den Beschwerdeführern umgehend Einsicht in allfällige weitere entsprechende Dokumente zu geben. Gegen dieses Urteil zog die Gemeinde vor Bundesgericht, das allerdings nicht auf die Beschwerde eintrat, womit das Urteil des Obergerichts rechtskräftig wurde.
Und so erhoffte sich Hemmaty nun Einblick in die gesammelten Daten. Doch von solchen will die Beratungsstelle für Flüchtlinge weiter nichts wissen, womit das Auskunftsbegehren ohne Ergebnis blieb. Gegen die neuste Verfügung mit der Aussage «Keine Daten vorhanden» wird Hemmaty wieder Rekurs einlegen. «Sollte sich die Behörde weiterhin willkürlich verhalten, ziehen wir in Betracht, Strafanzeige wegen Datenschutzverletzung und Amtsmissbrauch zu erstatten», sagt er. «Der Gemeinderat ist bereits dokumentiert über den möglichen Hintergrund dieser Vorgehensweise informiert. In einem anderen Verfahren, in dem ich direkt involviert war, wurde das missbräuchliche Verhalten der betreffenden Entscheidungsträger vom Gemeinderat schriftlich bestätigt. Die Befangenheit und persönliche Interessen der hinter dieser Vorgehensweise stehenden Personen müssten somit dem Gemeinderat bekannt sein», führt Hemmaty, der früher als Leiter Asylberatung und interimistischer Bereichsleiter der Beratungsstelle für Flüchtlinge AR gearbeitet hat, weiter aus. Es sei schwer nachzuvollziehen, dass dieselbe Person, deren Aussagen bereits vom Gericht als unglaubhaft eingestuft worden seien, nun weiterhin darauf beharre, es gebe keine Unterlagen. «Noch unverständlicher ist, dass die Gemeinde den Fall offensichtlich nicht ernst genug nimmt und nach wie vor nicht bereit ist, zumindest die betroffenen Familien anzuhören», führt Hemmaty aus. Er wolle die Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung Herisau in diesem Fall von einer unabhängigen Institution begutachten beziehungsweise analysieren lassen.
Die Gemeinde hält daran fest, dass die Beratungsstelle für Flüchtlinge fachlich und sachlich korrekt gehandelt hat. Natürlich würden solch schwerwiegende Vorwürfe überprüft und die Situation genau analysiert. Dies sei mit der notwendigen Sorgfalt erfolgt. «Eine Kontaktaufnahme mit der im Rekurs genannten Familie war bisher aufgrund des laufenden Verfahrens nicht möglich. Der Gemeinderat befindet an seiner nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen», teilt die Gemeinde mit.
Tobias Baumann
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