Roman Riklin
erhält den Kunstpreis 2025 der St.Galler Kulturstiftung.
Andreas Tinner (l.) Leiter Amt für Soziales und Yves Noël Balmer, Regierungsrat und Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales, informierten über die Pflegeheimplanung. sro
Mit der Pflegeheimplanung wird die erforderliche Anzahl Pflegeplätze mittel- und langfristig zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung festgelegt. Ausserrhoden verfügt jetzt und für die kommenden Jahre über ein ausreichendes Pflegeheimangebot. Langfristig jedoch sind rund 100 zusätzliche Pflegeplätze zu schaffen und Alterswohnungen zu fördern.
Pflegeheimplanung «Zwei Situationen im Leben sind besonders emotional: Die Geburt und der Lebensabend», eröffnet Yves Noël Balmer, Regierungsrat und Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales, die Medienkonferenz. Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Planung eines bedarfsgerechten Platzangebots in Alters- und Pflegeheimen verpflichtet. Mit der vorgestellten Pflegeheimplanung werden die maximal erforderliche Anzahl Pflegeplätze in Ausserrhoden mittelfristig bis 2035 und langfristig bis 2045 zur Realisierung des erforderlichen Gesamtangebots bestimmt. Aktuell stehen 1'033 Plätze zur Verfügung. Laut Bedarfsprognose, die sich auf die statistischen Grundlagen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) stützt, bräuchte Ausserrhoden bis 2035 1'000 Plätze. Wegen der «Baby-Boomer-Generation» werden ab 2045 aber 1'300 Plätze benötigt. Der aktuelle Bestand würde also nicht ausreichen. «Diese 300 zusätzlichen Plätze würden nur mit dem Bau von vier bis sechs neuen Heimen umsetzbar sein», so Balmer. Allerdings nimmt der Bedarf nach 2045 wieder ab und neu gebaute Heime würden ab 2055 leer stehen. «Alterswohnungen können umgenutzt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Heime nicht unbedingt», so Balmer.
Deswegen sei es wichtig, zukunftstaugliche, aber auch wirtschaftliche Lösungen zu finden. Deshalb sollten laut Andreas Tinner, Leiter Amt für Soziales, und Regierungsrat Balmer alternative Versorgungsstrukturen wie die Spitex, Betreuungsangebote mit Tages- und Nachtstrukturen sowie Alterswohnungen gefördert werden. «So würde der Bedarf von – gemäss jetziger Prognose – 300 zusätzlichen Pflegeplätzen bis 2045 auf hundert reduziert», sagt Tinner. Die Gemeinden sind zuständig für das kommunale oder regionale Pflegeheimangebot. Daher ist die Pflegeheimplanung des Kantons ein Appell an eben jene. «Es ist auch im Sinne der Gemeinden, alternative Strukturen zu schaffen. Die steigenden Kosten in der Langzeitpflege belasten Gemeinde- und Kantonshaushalt auf Dauer stark – und die Steuerzahlenden ebenso. Ambulante Strukturen sind nachweislich günstiger», sagt Balmer. Ohnehin würden teure Jahre auf den Kanton zukommen, nur schon in der Spitalfinanzierung. «Daher müssen wir jetzt die Weichen für die Zukunft und für eine gute sowie finanzierbare Altersbetreuung stellen», sagt Balmer. Laut Tinner und Balmer werde die jetzige Prognose 2030 erneut geprüft und allenfalls nachjustiert.
Ziel ist, die selbständige Lebensgestaltung der älteren Menschen im vertrauten Umfeld durch eine breite Palette von Unterstützungsangeboten zu erhalten. In fast allen Gemeinden steht der Bevölkerung ein Alters- und Pflegeheim zur Verfügung. In den vergangenen Jahren haben zudem auch die Angebote Tages- und Nachtstätten oder betreute Alterswohnungen mit Dienstleistungen eines Pflegeheims zugenommen. Sie stellen neben den Pflegeheimen und der Spitex ein zunehmend wichtiges Angebot dar. «Wir haben eine Heimtradition im Kanton, diese wollen wir auch nicht abschaffen. Dennoch möchten wir kommenden Generationen nicht etwas aufbürden, was nicht nötig ist», so Balmer. Dass Tinner und Balmer alternative Strukturen so wichtig sind, ist darauf zurückzuführen, dass die Inanspruchnahme an Heimplätzen schweizweit zurückgeht. «Ausserrhoden hat mit 18,9 Prozent eine der höchsten Inanspruchnahmen – im Schweizer Schnitt liegt diese bei 13,9 Prozent», sagt Tinner. Das habe zur Folge, dass die Pflegeheime gut belegt seien, aber rund ein Viertel der Bewohner einen niedrigen Pflegebedarf aufweisen. «Das kann soziale Gründe haben, zeigt aber auch, dass zu wenige alternative Angebote vorhanden sind», so Tinner.
Die Wahlfreiheit der älteren Menschen bezüglich der geeigneten Wohn- und Unterstützungsform hat für den Regierungsrat eine hohe Bedeutung. «Die meisten möchten so lang als möglich zu Hause bleiben. Deshalb sind die Leistungen der Spitex-Organisationen und betreute Alterswohnungen mit Dienstleistungen von grosser Bedeutung», so Balmer. Die Pflegeheimplanung richtet den Blick auf die nächsten 20 Jahre. Aus Sicht des Regierungsrates liegt es in der Natur der Sache, dass die Planung deshalb mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist. Dem Regierungsrat sei bewusst, dass die Initiierung, Gestaltung und Bereitstellung eines vielfältigen Wohn- und Betreuungsangebots für die Gemeinden herausfordernd ist. «Es sollte aber Teil der Raumplanung in den Gemeinden werden», meint Balmer. Der Bericht zur Pflegeheimplanung bildet die fachliche Grundlage für die Bestimmung des nötigen Pflegeheimangebots. Er erläutert aber nicht umfassend die Grundsätze der Alterspolitik oder deren konkrete Umsetzung. Diese sind aus Sicht des Regierungsrates in den Gemeinden und Regionen im Dialog mit zuständigen kantonalen Stellen zu klären. «Wir sind aber jederzeit bereit, auf Wunsch von Gemeinden bei Bedarf mit Begleitmassnahmen zu unterstützen», sagt Balmer.
Stefanie Rohner
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