Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Der Regierungsrat mit Finanzvorsteher Hansuelli Reutegger (links). Archivbild: sro
Der Regierungsrat stoppt die Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik. Dies aufgrund der vorwiegend kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung.
eGovernment Mit der im Januar in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik (eGovG) sollte im Gesetz deklariert werden, dass der Regierungsrat einzelne kantonale Anstalten vom Pflichtbezug bei der AR Informatik AG (ARI) befreien kann. Das wollte man vor allem, falls selbstständige Anstalten im Kanton – zum Beispiel der Spitalverbund oder die Assekuranz – Kooperationen eingehen würden. «Bei Verhandlungen dürfte die Informatik Thema werden, da sie im Falle einer Kooperation vom selben Anbieter kommen sollte. Daher sollte die Möglichkeit geschaffen werden, aus dem Pflichtbezug entlassen zu werden», erklärt Regierungsrat Hansueli Reutegger. Das sei heute nicht möglich, was mit der Teilrevision korrigiert werden sollte. Aufgrund der zahlreichen ablehnenden und kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, vor allem betreffend die zeitliche Dringlichkeit und die Delegation an den Regierungsrat, sei die Anpassung aktuell nicht zielführend. Insbesondere die an der Vorlage besonders interessierten Gemeinden äusserten verschiedene Vorbehalte gegenüber der Vorlage. Kritisiert wurde dabei vorwiegend das fehlende Mitspracherecht. «Der Kanton und die 20 Gemeinden sind zwar Aktionäre der ARI, jedoch liegt die Oberaufsicht beim Ausserrhoder Kantonsrat. Die Gemeinden könnten also von sich aus keine Anstalten aus dem Pflichtbezug entlassen», so Reutegger.
Wie das Ergebnis aus der Vernehmlassung zeige, sei die Vorlage mit politischen Risiken verbunden, weshalb eine Weiterverfolgung nicht angebracht sei. Der Regierungsrat prüfte mögliche Anpassungen der Vorlage, die aber vor dem Hintergrund der Vernehmlassung auch nicht zu überzeugen vermochten.
«Die Überlegung war, ob mehrere Artikel im Gesetz genauer angeschaut werden sollen. Wir kamen aber zum Schluss, dass dafür das Digitalisierungskonzept abgewartet werden sollte», sagt Reutegger. Deshalb wird nun die Teilrevision auf Eis gelegt. «Sie ist aber nicht aufgehoben, nur aufgeschoben», meint der Finanzvorsteher. Im Zuge der Arbeiten zur digitalen Transformation von Appenzell Ausserrhoden werden die Bestimmungen des Gesetzes über eGovernment und Informatik überprüft und bei Bedarf revidiert. «Die Digitalisierungsstrategie erfolgt mit Kanton und Gemeinden gemeinsam. In diesem Zusammenhang wird es ohnehin ein zusätzliches Gesetz brauchen», sagt Reutegger. Die Digitalisierung im Kanton werde damit nicht verzögert.
«Ende 2024 sollte der Regierungsrat das Konzept zur Digitalisierung vorlegen können. Mit der Erarbeitung werden wir sehen, welche Gesetzesstruktur benötigt wird», so Reutegger. Es schade nicht, dass die Teilrevision gestoppt wurde. Einzig der Faktor Zeit könnte ein Problem sein, sollten Kooperationen jetzt angestrebt werden. «Dann könnte man nicht aus dem Pflichtbezug raus. Denn eine Gesetzesrevision dauert mindestens zwei Jahre», so Reutegger. Prioritäres Ziel des Regierungsrates ist es, den Kanton und die Gemeinden unter Einbezug aller Organisationseinheiten für die digitale Transformation zu befähigen und dadurch die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wirtschaftlich und bürgernah zu gestalten.
Stefanie Rohner
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