Julia Buchmann
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Während die Stadt an Tempo 30 auf Gemeindestrassen festhält, möchte der Kanton nur in Ausnahmefällen eine Bewilligung dafür erteilen.
Die Kantonsregierung hat entschieden, die Hauptverkehrsachse West-Ost vom Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» auszunehmen sowie Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen aus Lärmschutzgründen nicht vorzusehen und nur in Ausnahmefällen aus Sicherheitsgründen zu bewilligen. Die Stadt St.Gallen hingegen wird auf Gemeindestrassen die Umsetzung des Konzepts weiter vorantreiben und weitere Tempo-30-Abschnitte vorsehen.
Verkehrssicherheit Kanton und Stadt St.Gallen haben 2022 das «Konzept Temporegime Stadt St.Gallen» für die Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen erarbeitet und vorgestellt. Tempo 30 sollte zunächst in der Nacht, später auch tagsüber auf stark lärmbelasteten Abschnitten gelten. Das Konzept ging von einem zusammenhängenden Gebiet aus. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum Konzept fielen grossenteils sehr kritisch aus. Deshalb entschied die Regierung im Sommer 2023, auf die Einführung von Tempo 30 auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse (Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse) zu verzichten. Durch den Wegfall der Hauptverkehrsachse wird das Gebiet in einzelne kleine Strassenabschnitte aufgesplittert. Damit ist keine sinnvolle Einführung von Tempo 30 im Sinne des Konzepts mehr möglich. Das Projekt wird daher seitens Kanton beendet.
Der Stadtrat nimmt den Entscheid der Kantonsregierung zur Kenntnis. Er hat jedoch zu diesem Thema eine andere Haltung, da durch den Verkehr auf den Hauptachsen die Bewohnerinnen und Bewohner grossen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Der Stadtrat erachtet Temporeduktionen als geeignetes Mittel, den Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Er bekennt sich auch weiterhin zu Tieftempogebieten und setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommt. Die Stadt St.Gallen wird das Konzept zur Lärmsanierung auf Gemeindestrassen vorantreiben. Zudem sind weitere Tempo-30-Abschnitte aus Sicherheitsgründen in Planung. Auf Quartierstrassen werden neben Tempo-30-Zonen auch punktuell Begegnungszonen vorgesehen. Bis Klarheit herrscht, beurteilt das Tiefbauamt jedes einzelne Gesuch um Einführung von Tempo 30 individuell. Nur wenn ein Gutachten untermauert, dass die Temporeduktion die einzig mögliche Massnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist, wird das Tiefbauamt im Ausnahmefall Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse zulassen. Die Einführung von Tempo-30-Strassenabschnitten aus Lärmschutzgründen ist derzeit nicht bewilligungsfähig.
bs
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