Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Kreuz und Gedenktafel für Margreth Störchlin, der letzten hingerichteten Hexe in der Region St.Gallen, am Ortsrand von Untereggen-Hinterhof nahe ihrem ehemaligen Wohnhaus.
St.Gallen und Umgebung galt bisher als eine Stadt mit vergleichsweise wenigen Hexenprozessen. Doch neue Forschungsergebnisse korrigieren diese Annahme. Denn bisher wurden die Hexerei- und Zaubereiprozesse im Land des Fürstabtes nicht berücksichtigt. Auch hier gab es Hinrichtungen angeblicher Hexen.
Hexenverfolgung Korrigiert hat dies Manfred Tschaikner mit seinen Forschungen zu Hexenprozessen, die zwischen 1495 und 1745 im Fürstenland stattfanden. Nur in zwei von neun Fällen kam es zu Freilassungen. Dies lässt erkennen, dass die Fürstäbte und ihre Gerichtsinstanzen dem Hexenglauben in gleicher Weise huldigten wie lange auch der Rat von St.Gallen.
Zu den Fällen in der engeren Region St.Gallen des ehemaligen Fürstenlandes, auf die wir hier näher eingehen, zählt das «weis frälin», das 1610 oder kurz davor verbrannt wurde. Sein trauriges Schicksal wurde lediglich durch die Aussage des Vaganten Mathias Haubenreich bestimmt, den das St.Galler Gericht 1610 als landschädlichen Zauberer zum Tod durch das Schwert verurteilt hatte. Vor dem St.Galler Gericht sagte er aus, er habe zusammen mit dem weisen Fräulein auf Rotmonten in einem Wäldchen einen schweren Hagel erzeugt. Seine Begleiterin habe in einem Hafen etwas gesotten und hierauf in Teufels Namen auf das Feld geschüttet.
1618 kam es zu einem weiteren Prozess gegen Verena Lengwilerin aus Lömmenschwil. Ihr soziales Umfeld machte sie für Krankheiten von Mensch und Vieh verantwortlich. Als ledige Mutter mit drei unehelichen Kindern von verschiedenen Männern entsprach sie nicht den gesellschaftlichen Normen. Als die «gütlichen» Verhöre nicht zu den erwarteten Ergebnissen führten, ordnete das Gericht Folterungen durch den St.Galler Scharfrichter an. Die Angeklagte wurde dabei 17-mal an einem Seil aufgezogen, davon siebenmal mit Schrauben an den grossen Zehen und einem schweren Gewicht an den Beinen. Trotz der Torturen fand die Angeklagte immer wieder die Kraft, ihre Geständnisse, mit dem Teufel in Kontakt gewesen zu sein und mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, zu widerrufen. Sie wurde deshalb nach anderthalb Monaten aus dem Gefängnis entlassen.
1649 wurde Ursula Kuenin, eine unverheiratete Magd von etwas über zwanzig Jahren, unter Verdacht der Hexerei ins Gefängnis von St.Fiden gebracht. Konflikte mit Arbeitgebern und die gescheiterte Beziehung zu einem Knecht brachten sie in eine prekäre psychosoziale Lage. Bei den suggestiv geführten Einvernahmen liess sie sich zu belastenden Aussagen über Begegnungen mit dem Teufel verleiten. Rasch führte dies zu einem Geständnis der Hexerei mit Teufelsbund. Sie wurde bei dürftiger Beweislage mit der von ihr denunzierten über 80-jährigen Frau, der «Kläusin», die in Wittenbach wohnte, mit dem Schwert hingerichtet. Dabei lag für die «Kläusin» nur ein geringer Schadenzaubervorwurf vor. Es wurde behauptet, sie habe eine Frau aus Mörschwil schwer geschädigt, indem sie Teufelssalbe auf dem Gehweg ausgebracht habe. Sie bekräftigte, zwölfmal Geschlechtsverkehr mit ihrem Teufelsbuhlen gehabt und häufig an Hexentänzen im Bruggwald teilgenommen zu haben. Vermutlich handelte es sich um Einbildungen. Der damals amtierende Fürstabt Pius Reher (1630 bis 1656) schrieb in seinem Tagebuch, es seien zwei böse Frauen gerichtet worden, doch seien sie «beständig und gottselig gestorben».
Mit einer Strafe mit Ruten bis aufs Blut endete ein Verfahren gegen die Mäusezauberin Anna Maria Bischofin von 1706/1708. Die Achtjährige hatte behauptet, über den Kamin zu Hexentänzen geflogen zu sein und Mäuse machen zu können. Damals war die Meinung weit verbreitet, dass Kinder Mäuse erzeugen könnten. Das Gericht in St.Fiden hielt die Indizien als unzureichend für die Einleitung eines Hexenprozesses. Zwei Jahre später wurde sie erneut festgenommen, weil sie von zu Hause ausgerissen war. Sie gab zu Protokoll, dass alle ihre Aussagen von 1706 unwahr gewesen seien.
1710 wurde ein verdeckter Hexenprozess gegen Elisabeth Künzlin aus Gaiserwald geführt. In ihrer Gemeinde stand sie seit Jahrzehnten im Verdacht, Schadenzauber ausgeführt zu haben. Acht Jahre vor ihrer Festnahme hatte sie ein uneheliches Kind geboren, das ihr von der geistlichen Obrigkeit entzogen wurde. Die Frau war psychisch labil und bezeichnete sich als elenden Menschen. Sie gab freimütig an, seit zwei Jahrzehnten mit dem Teufel verbunden zu sein, Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt und sich an zahlreichen Hexentänzen im Bernhardzeller Wald beteiligt zu haben. Sie behauptete auch, mit verschiedenen Männern, so sogar mit einem Geistlichen, Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Doch auch Folterungen brachten keine Geständnisse zu angeblichen Schädigungen von Mensch und Tier. Das hatte aber keinen Einfluss auf das harte Urteil von Enthauptung und anschliessender Verbrennung. Offiziell wurde der Prozess nicht wegen Hexerei geführt. Man scheute sich offenbar, ein solch heikles Gerichtsverfahren beim Namen zu nennen.
1745 wurde ein Gerichtsverfahren gegen Margreth Störchlin durch die Gemeinde Untereggen ausgelöst, die wiederholt bei der Obrigkeit die Klage vorbrachte, es würden hier Menschen und Vieh von bösen Leuten geschädigt. Man bat sogar direkt beim Fürstabt Coelestin Gugger inständig um Abhilfe durch eine Untersuchung durch das Pfalzgericht gegen Margreth Störchlin. Dieser veranlasste eine Untersuchung, wobei es dem Gericht trotz unzähliger Befragungen nicht gelang, Klarheit zu schaffen. Leichte Folterungen führten auch zu keinem Geständnis begangener Schädigungen. Doch nach einem Monat Untersuchungshaft war die Widerstandskraft der Frau gebrochen, und sie gestand einen Pakt mit dem Teufel und zwei magische Schädigungen. Sie habe ihren beiden Kontrahentinnen Teufelssalbe in die Nahrung gemischt. In ihrem Fall ahndete das Gericht nur das Verbrechen der Zauberei. Am Tag der Hinrichtung notierte Gugger im Tagebuch, es sei eine Person aus Untereggen mit dem Schwert hingerichtet worden. Es sei alles «sehr wohl abgelaufen», und die Sünderin sei bussfertig gestorben.
Kurz nach der Hinrichtung Margreth Störchlins kam es zu einem weiteren höchst heiklen Gerichtsverfahren gegen die etwa 25-jährige Anna Barbara Kengerlin aus Rotmonten. Die selbstmordgefährdete junge Frau soll tagelang im Wald herumgeirrt sein. Einem Ehepaar berichtete sie von angeblichen Begegnungen mit dem Teufel und von einer Teilnahme an Hexentänzen. Dieses zeigte 1746 die Frau bei der Obrigkeit an. Anna Barbara wurde hierauf vom Pfalzgericht verhört und anschliessend inhaftiert. Die Frau gestand sofort einen Teufelspakt, Geschlechtsverkehr mit dem Teufel und die Teilnahme an Hexentänzen. Offensichtlich waren dies Einbildungen aufgrund von grassierenden Erzählungen von einem angeblichen Hexenwesen. Der Hexenflug fehlte aber wie auch jede Andeutung einer Schädigung von Mensch und Vieh. Mit dem Einsatz von Tortur hätte das Gerichtsverfahren leicht zu einem Hexenprozess werden können. Das Pfalzgericht liess die Frau vielmehr erklären, sie sei bereits vor einiger Zeit von einem hohen Geistlichen vom Hexenwesen losgesprochen worden. Dennoch kam Anna Barbara nicht ungeschoren davon, sondern wurde wegen liederlichen Lebenswandels und Umgangs mit dem Teufel zum Landesverweis mit vorangegangener Pranger- und Rutenstrafe verurteilt. Die Obrigkeit hatte kein Interesse mehr an Zauberei- und Hexenprozessen.
Es ist möglich, dass Kritiken an Hexenprozessen beim Pfalzgericht Vorsicht auslösten. Zu den ersten Kritikern gehörte der deutsche Jesuit Friedrich Spee (1591 bis 1635). Er prangerte die Prozesse mit erzwungenen Geständnissen durch Folter öffentlich an, was ihn selbst in Gefahr brachte. Im Gegensatz zu den St.Galler Fürstäbten, die nach deren Tagebucheinträgen die Hexenprozesse bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts als selbstverständlich hinnahmen. Entgegen anderen Reformatoren bekämpfte Vadian den Aberglauben in breiter Form. Er sah die Hexenverfolgung oft als Ergebnis von Unwissenheit und Fanatismus. Seine rationale Einstellung trug massgeblich dazu bei, dass es während seiner Amtszeit keine Zauberei- und Hexenprozesse gab. Später aber kam es auch in der reformierten Stadtrepublik zu Hexenprozessen.
Am Montag, 23. März, 17.30 Uhr, findet im Festsaal Katharinen die öffentliche Präsentation des Buches «Hexerei- und Zauberprozesse im Fürstenland» von Manfred Tschaikner statt. Einer Einführung von Stiftsarchivar Peter Erhart und einem Grusswort von Regierungsrätin Laura Bucher folgt eine Podiumsdiskussion mit dem Autor, Rita Binz-Wohlhauser vom Staatsarchiv Freiburg, Lukas Gschwend von der Universität St.Gallen und Nicole Stadelmann vom Stadtarchiv.
Franz Welte
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