Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Die neuen Brandschutzbestimmungen sollen im Herbst 2027 erlassen werden. Symbolbild
Sie sei tief betroffen von den tragischen Ereignissen in Crans-Montana, und die Erkenntnisse aus dieser Katastrophe müssten in die Brandschutzvorschriften 2026 des Bundes (BSV 2026) und deren Vollzug einfliessen, erklärt die St.Galler Regierung in Beantwortung einer Einfachen Anfrage der Mitte-Kantonsrätin Trudy Cozzio.
Feuerschutzgesetz Es sei sicherzustellen, dass schweizweit nicht nur einheitliche Vorschriften gelten, sondern diese auch einheitlich vollzogen würden. Die neuen Bestimmungen sollen nach einer Verschiebung um ein halbes Jahr im Herbst 2027 erlassen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sowie die Erkenntnisse aus dem tragischen Brand in Crans-Montana einfliessen können. Die Umsetzung der BSV 2026 sei im Kanton zusammen mit der Motion «Bürokratie abbauen – Kaminfegerwesen liberalisieren» in einem Nachtrag zum Feuerschutzgesetz vorgesehen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liege im Kanton heute bei den Eigentümern beziehungsweise Betreibern, informiert die Regierung weiter. Diese Eigenverantwortung gelte jederzeit und unabhängig von Bewilligungen und Kontrollen. Würden Bars und Restaurants erstellt, umgebaut oder umgenutzt, erfolge nach Fertigstellung eine brandschutztechnische Abnahmekontrolle, wie in der Feuerschutzverordnung vorgesehen. Diese erfolge bei Gebäuden mit Räumen für mehr als 300 Personen zwingend vor Ort; bei anderen Gebäuden sei dies auch mittels Selbstdeklaration durch den zuständigen Verantwortlichen der Bauherrschaft möglich. Primär seien die Gemeinden für den Feuerschutz verantwortlich. Der Kanton sei für Gebäude und Räume zuständig, die für eine grosse Personenbelegung vorgesehen seien. Diese Aufgabe werde durch die Gebäudeversicherung St.Gallen wahrgenommen.
Weiter orientiert die Regierung, dass die Gebäudeversicherung 363 Gebäude mit Räumen für mehr als 300 Personen periodisch überprüft, jährlich rund 70 Gebäude. Festgestellte Mängel werden den Betreibenden mit einer angemessenen Frist zur Behebung schriftlich mitgeteilt. Die Regierung kann keine Angaben machen über die Anzahl von Verstössen bei Bars und Restaurants mit mehr als 300 Personen.
Franz Welte
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