Die Mitglieder des Stadtrates lassen sich fürstlich entlöhnen
Die Mitglieder des Stadtrats erhalten eine Grundbesoldung von 258 785 Franken. Unterschiede entstehen durch Familienzulagen und Präsidialzuschlag.
Der St.Galler Stadtrat kann sich bezüglich Entlöhnung nicht beklagen. Bild: pd
Die Mitglieder des Stadtrats erhalten eine Grundbesoldung von 258 785 Franken. Unterschiede entstehen durch Familienzulagen und Präsidialzuschlag.
Entlöhnung Den höchsten Lohn wegen der Präsidialentschädigung bezieht mit 290 131 Franken Maria Pappa, womit sie die bestbezahlte Gemeindepräsidentin (beziehungsweise Gemeindepräsident) ist, dicht gefolgt von der Präsidentin von Rapperswil-Jona. Im Vorjahr bezog Maria Pappa 289 449 Franken. Es folgt aktuell in St. Gallen Peter Jans mit 288 442 Franken. Er profitiert von 23 773 Franken Sitzungsgelder. Es überrascht nicht, dass der Chef der Technischen Betriebe in besonders viele Versorgungsgremien abgeordnet wird. An dritter Stelle folgt Sonja Lüthi, die von Sozialleistungen profitiert. Sie hat 281 502Franken in der Lohntüte. Es folgt Markus Buschor mit 275 330 Franken. Wie Buschor kann auch Mathias Gabathuler keine zusätzlichen Entschädigungen entgegennehmen und verdient als «Schlusslicht» 273 246 Franken jährlich.
Grundlage für die Besoldung des St. Galler Stadtrats bildet das Reglement über die Besoldung des Stadtrates, das mittlerweile 38 Jahre alt ist. Danach beziehen die Mitglieder eine Grundbesoldung von 110 Prozent der Höchstbesoldung gemäss der Besoldungsskala für die städtischen Angestellten. Damit ist sichergestellt, dass nur in Ausnahmefällen Untergebene mehr verdienen als die Mitglieder der Exekutive. Ferner ist hier neben der jährlichen Zulage für die Stadtpräsidentin beziehungsweise für den Stadtpräsidenten von 23 000 Franken diepauschale Repräsentationsentschädigung von 6000 Franken festgelegt, etwa um eine teure Kleidung zu kaufen. Weiter hält das Reglement fest, dass die gleichen Sozialzulagen ausgerichtet werden wie für das Gemeindepersonal, was hauptsächlich zu den Einkommensunterschieden führt, und dass die Mitglieder die Entschädigungen, die für die Tätigkeit in Behörden, Vorständen oder Verwaltungsräten juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhalten, in die Stadtkasse fliessen. Dagegen können die Mitglieder die Sitzungsgelder und Reiseentschädigungen selbst behalten.
Grössere Unterschiede gibt es bei den möglichen Leistungen nach Nichtwiederwahl, Krankheit oder vorzeitigem Rücktritt. Dies deshalb, weil die Neuregelung von 2020,mit denen die «Goldenen Fallschirme» verkleinert wurden, nicht auf Markus Buschor und Peter Jansangewendet wird, die von der Neuregelung wegen ihres Alters ausgenommen wurden. Doch jetzt ist diese Regelung obsolet, weil beide das Pensionsalter erreicht haben, das die Fortzahlung beendigt. Der begünstigten Person wird nach Massgabe der Zahl der Amtsjahre eine Lohnfortzahlung während wenigstens zwölf und längstens 36 Monaten ausgerichtet. Die Lohnfortzahlung beträgt 50 Prozent der bei Ausscheiden aus dem Amt ausgerichteten Besoldung. Die Lohnfortzahlung wird gekürzt, wenn die neuen Einkünfte zusammen mit der Lohnfortzahlung die Besoldung der Mitglieder des Stadtrates übersteigen. Von der alten, sehr grosszügigen Lösung hat die 2012 ausgetretene Stadträtin Elisdabeth Beéry stark profitiert. Sie konnte von einem Ruhegehalt von 110 000 bis 140 000 Franken jährlich profitieren, gesamthaft mindestens 1,67 Millionen. Im Budget 2026 wird für den Stadtrat eine Ausgabe von 2,25 Millionen ausgewiesen, was zeigt, dass der Stadtrat die Stadt wesentlich mehr kostet als die Summe der ausbezahlten Löhne.
Im Vergleich zur derjenigen des Stadtrats wirkt die Entschädigung des 63-köpfigen Stadtparlaments eher bescheiden. So erhielt letztes Jahr die Stadtparlamentspräsidentin Jacqueline Gasser-Beck trotz der vielen Repräsentations-Verpflichtungen vor allem abends nur 7782 Franken, was einen sehr tiefen Stundenlohn ergibt. Das Präsidium ist weitgehend ein Ehrenamt geblieben, zumal der Stellenwert der «höchsten St. Gallerin» oder des «höchsten St. Gallers» markant erhöht worden ist. Die Entschädigung für ein Mitglied beläuft sich auf rund 2650 Franken durchschnittlich, wobei der Fraktionsvorsitz und die Kommissionszugehörigkeit speziell entschädigt werden.
Von Franz Welte
Es freut mich, dass man auch im Kanton SG anständig verdienen kann! Nur, wenn die kleinen Angestellten ein halbes Prozent mehr Lohn fordern, abgelehnt; wir müssen sparen! Die Stadt SG hat echt kein Einnahmenproblem sondern ein Ausgabenproblem! Eigentlich eine Schande! Es wird bei der Schule-Sicherheit-Kultur gespart! Nur nicht dort, wo es Sinn machen würde! Wie lange geht das noch gut?
Peter R. antworten
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