Claudia Wetter
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Der Kanton St.Gallen kommt beim Ausbau erneuerbarer Energien voran, dürfte jedoch das Ziel einer Halbierung der CO²-Emissionen bis 2030 verfehlen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats unterstützt den aktuellen Bericht der Regierung, verlangt aber zusätzliche Prüfaufträge.
Energieversorgung Die St.Galler Regierung informiert den Kantonsrat regelmässig über den Stand der Umsetzung des Energiekonzepts 2021–2030. Neben einem jährlichen Monitoring zuhanden des Kantonsratspräsidiums ist auch eine umfassendere Berichterstattung vorgesehen. Mit dem nun vorliegenden Bericht werden erstmals die Jahre 2021 bis 2024 bilanziert.
Die vorberatende Kommission unter der Leitung von Daniel Boss-hard (St.Gallen) hat die Vorlage geprüft und beantragt Eintreten. Laut Bericht konnten die Zwischenziele beim Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt erreicht werden. Weniger positiv fällt die Einschätzung bei den CO₂-Emissionen aus: Nach aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass das Reduktionsziel bis 2030 nicht erreicht wird. Vor dem Hintergrund neuer nationaler Vorgaben sieht die Kommission deshalb zusätzlichen Handlungsbedarf. Bestehende Massnahmen – etwa der Ausbau von Photovoltaikanlagen oder die Förderung von Ladeinfrastruktur in Einstellhallen – sollen verstärkt und gezielt ergänzt werden. Zudem müsse das kantonale Ausbauziel für erneuerbare Energien an die nationalen Zielsetzungen angepasst werden.
In der Kommission gehen die Einschätzungen teilweise auseinander. Eine Mehrheit ist überzeugt, dass sich der Kanton grundsätzlich auf dem richtigen Weg befindet. Innovationen seien weiter zu fördern, und die Energiepolitik solle technologieoffen ausgestaltet werden. Eine Minderheit beurteilt die bisherigen Fortschritte kritischer und zweifelt daran, dass die aktuellen Massnahmen genügen. Kritisch äussert sich die Kommissionsmehrheit zudem zum Beizug externer Fachbüros für die Ausarbeitung von Berichten. Künftig soll externe Unterstützung nur noch punktuell und bei klar begründetem Bedarf erfolgen. In einem zweiten Auftrag wird die Regierung ersucht zu prüfen, ob die Ziele des Energiekonzepts ohne zusätzliche Stellenprozente im Bau- und Umweltdepartement sowie ohne weitere staatliche Fördermittel erreicht werden können.
pd
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