Benno Högger
Die Berufsfeuerwehr St.Gallen testet zurzeit den Bio-Treibstoff HVO.
Engpassbeseitigung_stgallen
Unbeeindruckt von der negativen Haltung des St.Galler Stadtparlaments beantragt die vorberatende Kantonsrats-Kommission dem Plenum, die «hohe Dringlichkeit» des Projekts der Engpassbeseitigung NO1/56 mit Anschluss Güterbahnhof und Tunnel Liebegg im Kantonsratsbeschluss ausdrücklich festzuhalten.
Verkehrspolitik Die Regierung hielt schon in ihrem Strassenbau-Entwurf am Projekt fest und räumte ihm hohe Priorität ein. Die Projektierung soll in der kommenden Strassenbauperiode bis zur Baureife oder zumindest vorangetrieben werden. Für die kantonalen Projektierungsarbeiten des Zubringers Güterbahnhof sind fünf Millionen Franken vorgesehen. Die vorberatende Kommission will im Programm zusätzlich festhalten, dass im Rahmen der Engpassbeseitigung «soweit möglich und erforderlich dem Kantonsrat über Bau- und Auflagenprojekte ein gesonderter Beschlussesentwurf» vorzulegen sei.
Weiter beantragt die vorberatende Kommission festzuhalten, dass allgemein die Projekte zur Strassenraumgestaltung an Kantonsstrassen so auszugestalten seien, dass sie für den motorisierten Individualverkehr keine Einschränkung der vorhandenen Leistungsfähigkeit zur Folge haben dürfen. Bestehende Haltestellen, die aus Busbuchten ausgebildet seien, seien im Grundsatz bestehen zu lassen. Neue Haltestellen seien, wenn möglich, als separate Busspuren zu belassen. Damit werden verkehrspolitische Vorstellungen der Stadt für die Haupttangenten endgültig nicht umsetzbar.
Um Ideen, wie im ursprünglichen St.Galler Konzept zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf Kantonsstrassen vorgesehen, generell zu verunmöglichen, ersucht die Kommission um Aufnahme der folgenden Bestimmung: «Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse erfolgen durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge. Auf Tempo-30-Zonen ist zu verzichten. Sind sie als einzige Möglichkeit aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, so darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden. Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.» Die Regierung hat sich diesen Bestimmungen nicht widersetzt, sodass aufgrund der parteipolitischen Zusammensetzung des Kantonsrates eine Gutheissung zu erwarten ist. Im Gegensatz zur Linken heissen die bürgerlichen Stadtparlaments-Fraktionen der Mitte, der FDP und SVP, die eine Minderheit darstellen, die Anträge gut; es sei «vorwärts zu machen».
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