Benno Högger
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Die Grenze zwischen der Stadtrepublik St.Gallen und der Fürstabtei blieb lange ungenau und führte häufig zu Konflikten. Auf Begehren von Abt Ulrich Rösch trafen 1460 sieben Schiedsleute ein, um die genaue Grenze mit Kreuzen zu fixieren. Erst der vor 500 Jahren geschaffene Grenzatlas der Fürstabtei führte aber schliesslich zu klareren Verhältnissen.
Grenzziehung Schon vor der Reformation gab es Grenzen um die Stadt. In der Handfeste von 1291 hiess es, für die Besitzer von Liegenschaften «innerhalb der vier Kreuze» gelte Konstanzer Recht. Damit steht fest, dass für die Stadt und die nächste Umgebung im späteren 13. Jahrhundert – nach Vadian sogar schon vor der Wahl von Abt Ulrich VI (1204) – ein anderes Recht galt als im Kloster und in seiner alten Landschaft zwischen Rorschach und Wil. Diese Verschiedenheit musste jedem klar bewusst sein, der die Stadtgrenze in der einen oder anderen Richtung überschritt. Darum wurden die vier Hauptkreuze nicht etwa an den äusseren Punkten des ungefähr viereckigen Territoriums angebracht, sondern laut Urkunde von 1460 dort, wo vielbegangene Wege die Grenze querten. Denn sie hatten den Reisenden anzuzeigen, welchem Recht sie beim Überschreiten der Grenze unterstanden. 1457 waren nach langen Verhandlungen im sogenannten Berner Vertrag alle hoheitsrechtlichen Differenzen zwischen dem Kloster und der Stadt St.Gallen beigelegt und damit der Loslösungsprozess der Stadt vom Kloster vollendet worden. Mit der 1524 bis 1532 durchgeführten Reformation auf Stadtgebiet bekam die Grenze eine noch wesentlich grössere Bedeutung.
Dass die Stadt St.Gallen schon vor der Reformation ein eigenes Staatsgebilde darstellte, wird ebenso oft übersehen wie die Tatsache, dass die Stadtrepublik nicht an den Stadtmauern ihre Grenze hatte, sondern weiter aussen in der Landschaft. Allerdings bildeten sich die beiden St.Gallen als souveräne Staatswesen im neuzeitlichen Sinne gemäss Ernst Ehrenzeller erst 1566. Selbst nach dem Passieren des Karlstors musste der Fürstabt jeweils einige hundert Schritte durch städtisches Hoheitsgebiet reiten, wenn er Wil oder Rorschach aufsuchen wollte. In manchen Publikationen wurde kolportiert, der Fürstabt habe durch das Karlstor direkt in fürstäbtisches Gebiet gelangen können, was ihm sehr wichtig gewesen sei.
Abt Joseph von Rudolphi lehnte es ab, das Gebiet der Stadt St.Gallen bis zur Appenzeller Grenze zu erweitern. Beschränktheit auf räumliche Enge kennzeichnete fortan die Aussenpolitik der Stadt und bestimmte vielfach auch ihre innere Entwicklung. Immerhin erhielt die Stadt 1566 nach dem Bau der Schiedsmauer durch den Wiler Vertrag gegen eine Entschädigung von 900 Gulden ein Stück Klostergarten an der heutigen Zeughausgasse, den Anteil der Abtei am Münster-Friedhof und der als «Freiheit» bezeichnete Asylbezirk, der heute noch mit einer Inschrift am «Schlössli» zu orten ist.
Der genaue Grenzverlauf wurde zeichnerisch festgehalten. Erst der vor 500 Jahren geschaffene Grenzatlas der Alten Landschaft der Fürstabtei brachte mehr Klarheit. Karten im heutigen Sinne entstanden erst im späten 17. Jahrhundert. Ursprünglich folgte der Grenzverlauf wohl alten Wald- und Allmendgrenzen und war den Anstössern gut bekannt. Hingegen findet sich aus dem 15. Jahrhundert wenigstens eine Grenzbeschreibung in Worten. Man hatte dem späteren Abt Ulrich Rösch (damals noch Pfleger) nämlich geklagt, dass mehr als eines der vier Kreuze an der Stadtgrenze nicht mehr am richtigen Ort stünde. 1460 trafen sieben Schiedsleute aus Zürich und der Innerschweiz ein, um den Konflikt zwischen Stadt und Fürstabtei zu schlichten. Sie begaben sich ins Gelände, schritten die Grenze ab und liessen ihre Anordnungen genau protokollieren. Zwischen den Hauptkreuzen wurden entweder kleine Kreuze oder Kreuzsteine gesetzt.
Als Hauptkreuz Nummer 1 erscheint in der Urkunde von 1460 dasjenige am Nordrand der Kreuzbleiche. Hier am Kreuzacker gingen schon im Mittelalter zwei Reisewege auseinander: Der eine westwärts nach Bruggen und der andere zur Sitter Richtung Gossau-Wil. Das Hauptkreuz Nummer 2 stand beim Grenzübergang «Wyden» und ist nahe dem letzten Haus an der St.Jakobstrasse anzunehmen. Hier begannen die Strassenzüge Richtung Thurgau. Das Hauptkreuz Nummer 3 befand sich beim Haus Kleinbergstrasse 13, wo die Routen Richtung Rorschach begannen. Als letztes Hauptkreuz erwähnt die Urkunde St.Georgen. Es muss an der Wiesenstrasse 43 bis 47 gestanden haben, wo man Tablater Boden betrat. Südlich der Kirche teilten sich die alten Wege ins Appenzellerland. Das 1849 an der Altmannstresse errichtete Steinkreuz erinnert nicht an ein Hauptkreuz, sondern lediglich an ein kleineres Zwischenkreuz. Für Verwirrung sorgte eine Fehlinterpretation in «Die Baudenkmäler der Stadt St.Gallen» von 1922. Hier wird fälschlicherweise behauptet, das «erste Hauptkreuz» sei beim Nestweiher gestanden.
Aufgrund dieser Hauptkreuze nahm die damalige Stadtgrenze etwa folgenden Verlauf: Dufourstrasse – Höhenweg – Varnbüelstrasse – Guisanstrasse (bis Nummer 50) – Rotmontenweg – St.Jaklobstrasse – Friedhof St.Fiden – Kleinbergstrasse – Birnbäumen – Knabenweiher - St.Georgen – Jahnstrasse – Demutstrasse – Neststrasse - Nestweiher – Ruckhaldenweg – Bauhofstrasse – Grenzstrasse – Westrand der Kreuzbleiche - Kreuzacker.
Um 1900 war die damalige Stadtgrenze mit Grenzsteinen recht gut gekennzeichnet, wie der «Heimatkunde der Stadt Gallen» von 1915 hervorgeht: «Längs der Strasse, welche das Tal der Demut durchzieht, stehen in gleichmässiger Entfernung mehrere meterhohe Steine. Alle sind vierseitig behauen. Auf der Fläche, welche nach Norden gewendet ist, stehen die Buchstaben G.St.G. (für Gemeinde St.Gallen), auf der Südseite G.T (für Gemeinde Tablat). Die Steinreihe setzt sich fort bis zum Dorf St.Georgen und reicht von dort zu den Weieren hinüber. Unweit von Dreilinden wendet sie sich nördlich. Sie streicht am Friedhof von St.Fiden vorbei und zieht sich am Rosenberg hinauf. In der Höhe von Rotmonten krümmt sie sich westlich, geht über den Rosenberg und biegt sich unter der Taubstummenanstalt wieder nach Süden.»
Änderungen ergaben sich bezüglich des Stiftsbezirks mit Kathedrale und Stiftsbibliothek durch eine neue gesetzliche Regelung des Kantons von 1816. Das 1567 ummauerte Territorium wurde nun ausdrücklich nicht mehr zum Stadtbezirk gehörend bezeichnet. Die Polizeigewalt in dieser Enklave stand unmittelbar dem Regierungsrat zu, während die wenigen dort wohnenden Katholiken bezüglich Stimm- und Wahlrecht als Angehörige der Gemeinde Tablat registriert wurden. Somit befand sich der Sitz der sanktgallischen Kantonsbehörden im ehemaligen Klostergebäude nur topografisch in der Hauptstadt, formal rechtlich bildete es fortan bis 1918 eine Enklave der Gemeinde Tablat.
Die mit der Errichtung von «Gross-St.Gallen» durch die Eingemeindung von Tablat und Straubenzell geschaffenen Stadtkreise Centrum, West und Ost entsprechen weitgehend den früheren autarken Gemeinden und bildeten über Jahrzehnte auch Wahlkreise für Schul- und Gemeinderat. Allerdings wurde der Kreis Centrum auf Gebiete der früheren Gemeinde Tablat etwas ausgeweitet im Bestreben, den Bereich der ehemaligen Stadt zu stärken. Die Aussengrenzen blieben bis heute unverändert bestehen. Grenzprobleme gab es keine. Einzig meldete sich – offensichtlich zu spät – auch Wittenbach mit dem Anliegen, künftig zum Gebiet der Stadt St.Gallen zu gehören. Der Gemeinderat wandte sich 1914 mit einem Schreiben an das Departement des Innern, in welchem er Argumente für den Anschluss formulierte. Erwähnt wurden unter anderem die ausgedehnten Gebiete in Wittenbach, die sich im Besitze der Ortsgemeinde St.Gallen befinden. Abschliessend vermerkte der Gemeinderat, die Stadt brauche sich bei einer Eingemeindung keiner Schuld bewusst zu sein, ein fremdes Gemeinwesen allmählich, aber sicher dem Ruin entgegenzuführen. In einer Vernehmlassung machte St.Gallen finanzielle Bedenken geltend, Straubenzell und Tablat befürchteten eine weitere Verzögerung der Stadtvereinigung. So beschloss der Regierungsrat, es sei dem Begehren von Wittenbach keine Folge zu leisten. Unterdessen ist Wittenbach glücklicherweise nicht wie damals befürchtet ruiniert, sondern es entwickelte sich zu einer blühenden Vorstadtgemeinde. Die gefestigte Stellung von Wittenbach, die nun Stadtgrösse aufweist, hat keine Anschlussbewegung mehr ausgelöst, obwohl sich die Überbauungen gegenseitig erreicht haben. Noch in den 70er-Jahren gab es in Gaiserwald Bestrebungen, Anschluss an die Stadt zu suchen. Doch der Stadtrat lehnte ab. Vor einigen Jahren zeigte der Stadtrat wieder Gelüste, Nachbargemeinden einzugemeinden, um den Standort aufzuwerten, doch weder deren Behörden noch die Bevölkerung zeigten Interesse. So ist anzunehmen, dass die Grenzen der Stadt auch in einer weiteren Zukunft kaum erweitert werden.
Von Franz Welte
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