Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Mögliche Impfpflicht sorgt weiterhin für Diskussionen.
Ein umfassendes Impfobligatorium sieht das neue Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen, über das eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, nicht vor. Die St.Galler Regierung stellt in Beantwortung einer Einfachen Anfrage von SVP-Kantonsrat Damian Gahlinger denn auch fest, dass ein genereller Impfzwang nicht vorgesehen ist.
Impfzwang Indessen können gemäss Bundesrecht die Kantone Impfungen «von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben» für obligatorisch erklären, meinte die Regierung zur Eingabe Gahlingers mit dem provokativen Titel «Impfpflichtwahn statt Schutz vor Unversehrtheit – Bussen und Gefängnis statt Freiheit». Dies ist im Vernehmlassungsentwurf so vorgesehen. Ob sie an dieser Bestimmung im Antrag und in der Botschaft an den Kantonsrat festhalten will, will die Regierung noch nicht bekannt geben. Sie will sich erst nach der Durchsicht aller Eingaben festlegen. Dies wird voraussichtlich im kommenden April geschehen. Auch die gestellten Fragen von Gahlinger zur inhaltlichen Bedeutung einzelner Begriffe im Gesetzesentwurf sollen – soweit erforderlich – erst später in der Botschaft zum Gesetzesentwurf beantwortet werden. Indessen beteuert die Regierung, dass die neue kantonale Gesetzgebung jedenfalls den Vorrang des Bundesrechts beachten wird. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten regelt den Schutz der Menschen vor übertragbaren Krankheiten und dient dem Zweck, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die kantonale Gesetzgebung wird auf dieser Bundesgesetzgebung basieren und soll damit die Menschen vor Ansteckung schützen. Die im Entwurfstext aufgenommene «erhebliche Gefahr» von Ansteckungen, die von «exponierten Personen» ausgeht, welche eine Impfpflicht auslösen sollen, wird im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens geklärt, sofern am beschränkten Impfobligatorium festgehalten wird. Allerdings wird der verwendete Begriff der erheblichen Gefahr in der eidgenössischen Epidemieverordnung ausführlich umschrieben. Gahlinger hatte sich auch nach den elektronischen Patientendossiers (EGDG) erkundigt. Nach der Regierung würde mit dem neuen Bundesgesetz, das den Bundesparlamenten überwiesen wurde, aber noch nicht in Kraft ist, jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten. Ein Widerspruch aber wäre jederzeit möglich, sodass die Nutzung auch künftig freiwillig wäre.
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