Lukas Schmid
OST und HSG planen Pilotprojekt zu legaler Abgabe von Cannabis.
Eine zusätzliche Förderung des Mädchen- und Frauenfussballs durch die Stadt sei nicht angezeigt.
Eine reglementarische Bestimmung, wonach Vereine nur dann eine Bewilligung für die Benutzung eines städtischen Rasenspielfeldes erhalten, wenn sie dem Mädchen- und Frauenfussball ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen, lehnt der St.Galler Stadtrat in einem Postulatsbericht ab.
Breitensport Die zu prüfende Vorlage stelle eine Einschränkung der von der Bundesverfassung garantieren Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit dar, argumentiert der Stadtrat. Solche Einschränkungen seien nur zulässig, wenn gewisse Kriterien erfüllt seien. Es bräuchte dazu eine entsprechende Bestimmung in einem formellen Rechtssatz, der erst geschaffen werden müsste. Die Einschränkung könnte sich aber als unverhältnismässig erweisen. Aus Sicht der Rechtsgleichheit sei zu bemängeln, dass die Regelung spezifisch auf Fussballvereine abziele, obwohl sich die Problematik mangelnder Inklusion nicht auf den Fussball beschränke. Der Stadtrat, der die Stossrichtung des SP-Postulats im Blick auf die Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen zwar generell begrüsst, macht auch darauf aufmerksam, dass sowohl der Schweizerische als auch der Ostschweizerische Fussballverband Anlaufstellen führen, welche im Bereich des Mädchen- und Frauenfussballs Vereine unterstützen. Zudem hätten die beiden Verbände Massnahmen zur Förderung des Frauenfussballs getroffen. Somit greife das Engagement der Privaten. Eine zusätzliche Förderung durch die Stadt sei nicht angezeigt. Dazu komme, dass angesichts der angespannten Finanzlage bei der Schaffung von neuen Aufgaben Zurückhaltung geübt werden müsse. Schliesslich weist der Stadtrat auf die Projekte zur Sanierung von Rasenspielfeldern respektive zur Umwandlung von Naturrasen zu Kunstrasen hin, wovon auch Mädchen und Frauen profitieren könnten.
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