Susanne Hartmann
erntet für Ihre Aussagen zum Autobahnausbau harsche Kritik.
Gastronomien in der Stadt St.Gallen erhalten mehr Gestaltungsspielraum in der Aussenrestauration.
Die Stadt St.Gallen führt ab 2026 neue Leitfäden für Aussenrestaurationen und Geschäftsauslagen ein. Sie sollen für mehr Gestaltungsspielraum, klare Regeln und eine Vereinfachung der Bewilligungsprozesse sorgen. Gastronomie und Gewerbe waren in die Erarbeitung eng eingebunden.
Gastronomie Der öffentliche Raum in St.Gallen ist in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten. Aussenrestaurationen haben sich in der Innenstadt in den vergangenen 25 Jahren von 75 auf 168 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig beanspruchen Veranstaltungen, Begrünung und der Fuss- und Veloverkehr ebenfalls Platz. Die bisherigen Leitfäden für Aussenrestaurationen und Geschäftsauslagen aus dem Jahr 2000 konnten diesen Ansprüchen nicht gerecht werden. «Um den veränderten Bedürfnissen der Gastrobetriebe gerecht zu werden und mit den Bedürfnissen anderer Nutzergruppen des öffentlichen Raums zu koordinieren, drängte sich eine komplette Überarbeitung der Leitlinien auf», sagt Florian Kessler, Leiter Stadtplanung der Stadt St.Gallen. Die neuen Leitfäden sind in der Innenstadt verbindlich, ausserhalb stellen sie Empfehlungen dar. Wer auf öffentlichem Grund einen Aussenbereich oder eine Warenauslage betreiben möchte, benötigt weiterhin eine Bewilligung der Gewerbepolizei. Für Aussenrestaurationen ist zusätzlich eine Baubewilligung erforderlich, um Lage und Betriebszeiten festzulegen.
Der neue Leitfaden für Aussenrestaurationen enthält klare Vorgaben, lässt aber gleichzeitig mehr Flexibilität zu. So können Betriebe ihr Mobiliar frei wählen, solange sie sich an die definierten Rahmenbedingungen halten. Werbung auf Sonnenschirmen oder mobilen Elementen ist künftig erlaubt. Auch zusätzliche Ausstattung wie Beleuchtung, Buffets oder Werbefiguren ist möglich – allerdings innerhalb festgelegter Grössen- und Abstandsgrenzen. Heizstrahler, Loungemöbel oder themenfremde Dekorationen wie Gondeln oder Strandkörbe bleiben verboten, um das Stadtbild zu schützen. René Rechsteiner, Präsident der Sektion Stadt St.Gallen von Gastro St.Gallen, begrüsst die Neuerungen: «Der Leitfaden ist gut strukturiert und übersichtlich. Er zeigt vor allem gut auf, was die Möglichkeiten sind und was man nicht darf. Auch das unkomplizierte Verfahren mit den Bewilligungsprozessen kommt uns entgegen.»
In den vergangenen Jahren hätten sich die Bedürfnisse stark verändert, etwa durch den Wunsch nach Dekoration, Beleuchtung und zusätzlichen Angeboten in der Gastronomie. Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung war die Barrierefreiheit. «Neu besteht die Regelung, dass bei der Möblierung ein Viertel der Sitzplätze rollstuhlgängig sein muss», so Kessler. Zudem wurden Massnahmen für sehbehinderte Personen aufgenommen. Hindernisse wie Kundenstopper oder Pflanzkübel müssen mit dem Blindenstock ertastbar sein. Auch die Gastronomie hatte klare Vorstellungen. «Die Gastronomischen Verbände und Betriebe wünschten generell eine Gleichbehandlung und bessere Transparenz in der Bewilligungs- und Vollzugspraxis. Weiter bestand der verständliche Wunsch nach weniger Regelungsdichte, einer einfachen Anwendung und mehr Gestaltungsfreiheiten auf ihren Nutzflächen», so Kessler.
Die Stadt hat die neuen Leitfäden nicht im Alleingang erstellt, sondern 23 Interessengemeinschaften aus Gastronomie, Gewerbe und Gesellschaft einbezogen. «Wir wurden vom Anfang bis zum Schluss im Erarbeitungsprozess des Leitfaden-Projektes eingebunden und konnten unsere Anmerkungen zu den Praxen und Bewilligungsverfahren einfliessen lassen. Die Zusammenarbeit mit den Behörden war sehr konstruktiv», so Rechsteiner. Die neuen Regeln treten gestaffelt in Kraft. Der Leitfaden für Geschäftsauslagen gilt ab Januar 2026, jener für Aussenrestaurationen ab März desselben Jahres.
Selim Jung
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