Roman Riklin
erhält den Kunstpreis 2025 der St.Galler Kulturstiftung.
Zurzeit liegt zwischen der Probenahme bei der Schlachtung und der Analyse oft ein mehrwöchiger Zeitraum, sodass dann auch das zu stark mit PFAS belastete Fleisch längst verkauft ist.
Ein pauschales Verkaufsverbot auf Stufe der Primärproduktion wäre nicht rechtens, argumentiert die Regierung. Für Aufsehen sorgt die Bekanntgabe, dass auch bei Eiern überhöhte Werte festgestellt wurden.
PFAS Die Regierung beteuert, dass die gemessenen Proben in St.Gallen Einzelproben seien, also Proben eines einzelnen Fleischstücks eines Tiers. Solche Einzelproben seien nicht repräsentativ für den ganzen Tierbestand. Ein generelles Verkaufsverbot wäre rechtlich nicht gerechtfertigt und unverhältnismässig. Die Regierung will daher auf Ursachenklärung, Reduktionsmass-nahmen und eine Begleitung der betroffenen Betriebe setzen, immer mit dem Ziel, die Belastung zu senken. Der Kanton fokussiere seine Anstrengungen aktuell auf die Bewältigung der PFAS-Belastungen im Bogen Mörschwil – Eggersriet- Untereggen – Goldach – Altenrhein – St.Margrethen mit einer fachlichen Unterstützung der dortigen Landwirtschaftsbetriebe. Diese seien verpflichtet, Senkungsmassnahmen umzusetzen. Bis 2028 können erheblich betroffenen Betrieben Beiträge an Massnahmen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Höchstwerte ausgerichtet werden. In Härtefällen, in denen eine Weiterführung der Produktion nicht möglich ist, können zudem Beiträge zur Desinvestition oder zur Umschulung der Betriebsleitenden beantragt werden.
Weiter erklärt die Regierung, dass sie für das weitere Vorgehen im engen Kontakt mit dem Bund stehe. Die bestehenden Massnahmen würden mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) laufend überprüft und angepasst. An einem Treffen in Bern sei das Anliegen des Kantons anerkannt worden. Es erfolge auch eine wissenschaftliche Aufbereitung. Die Erhebung der Resultate der Einzelproben aus den Schlachthöfen erfolge zeitverzögert, weshalb es nicht mehr möglich sei, das Fleisch des betroffenen Tiers in der Lieferkette zu identifizieren und dessen Verkauf zu verbieten. Gesamthaft wurden bei 15 amtlichen Fleischproben und fünf Eierproben erhöhte Rückstände festgestellt. Schliesslich erklärt die Regierung, dass der Kanton St.Gallen in der PFAS-Problematik eine Vorreiterrolle einnehme. Er habe als erster Kanton in der Schweiz aktiv mögliche PFAS-Risikogebiete identifiziert und gezielt Proben erhoben. Nachdem die PFAS-Problematik im letzten Jahresbericht des Amtes für Konsumentenschutz und Veterinärwesen noch nicht erwähnt wurde, will die Regierung nun eine offene Kommunikation betreiben und verweist auf die Webseite www.sg.ch/pfas.
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