Bei der Impfpflicht krebst die Regierung zurück
Die St. Galler Regierung hat die umstrittene Impfplicht aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen. Der Rückzug wird nicht kommentiert.
Demonstrationen und massive Kritik aus Politik und Bevölkerung bewegen die St. Galler Regierung zum Rückzug der umstrittenen Impfobligatorium-Klausel im neuen Gesundheitsgesetz. Bild: AdobeStocke
Die St. Galler Regierung hat die umstrittene Impfplicht aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen. Der Rückzug wird nicht kommentiert.
Gesundheitsgesetz Die Regierung reagiert mit der Streichung auf rund 2500 negative Vernehmlassungsmeldungen, Demonstrationen in St. Gallen und breite Ablehnung durch die Kantonsratsfraktionen.Sie will eine Ablehnung des Gesetzes wegen eines einzigen Punktes nicht riskieren, untersteht das neue Gesetz aufgrund der Zusatzkosten doch dem fakultativen Referendum. Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte es der Regierung erlaubt, bei erheblicher Gefährdung und für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ein Impfobligatorium anzuorden, wie dies die Mehrheit der Kantone in ihrer Gesetzgebung schon längst vorsieht. Die St. Galler Opposition ist wohl aber vor allem deswegen so heftig ausgefallen, weil bei Nichtbefolgung der Vorschriften saftige Bussen bis zu 20 000 Franken angedroht wurden. Nun erweisen sich die grossen Proteste gegen die Klausel als doppelter Sturm im Wasserglas, weil die Regierung zurückgekrebst ist und weil schon eine eidgenössische Vorschrift besteht. Das Epidemiegesetz ermöglicht ein Impfobligatorium für gefährdete Bevölkerungsgruppen, bestimmte Personen und exponiertes Personal. Die Kantone können danach Impfungen für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Die genau gleichen Rahmenbedingungen hätten im Kanton St. Gallen bestanden, wenn die Impfzwang-Klausel als doppelte Anordnung aufgenommen worden wäre.
Ein dritter «Sturm im Wasserglas» zeigt sich im umstrittenen Stadt-St. Galler Verbot des Rauchens auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen. Die St. Galler Regierung will es im neuen Gesundheitsgesetz kantonal verbieten, weil es gilt, wie sie argumentiert, die Kinder vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen und zu verhindern, dass sie mit giftigen Zigarrettenstummeln in Kontakt kommen. Gleichzeitig soll durchdie Vorbildwirkung rauchfreier Spielumgebungen das Risiko gesenkt werden, dass die Kinder später selbst mit dem Rauchen beginnen. Nun wird die Stadt-St. Galler Abstimmung am 14. Juni über die entsprechende Initiative weitgehend obsolet, weil wohl bald kantonales, das heisst übergeordnetes Recht, greifen wird. Immerhin besteht die Chance für die Stadt, ein Verbot mit der Initiative allenfalls rascher umzusetzen als der Kanton. Die Regierung sieht den Erlass des neuen Gesetzes erst auf 2028 vor. Doch das Stadtparlament hat das Verbot und später auch die Initiative knapp abgelehnt, weshalb eine Annahme durch das Volk nicht sicher ist. Indessen empfiehlt der Stadtrat die Annahme.
Das grosse Echo auf die Streichung der Impfpflicht verdrängt dieTatsache in den Hintergrund, dass im Gesundheitsgesetz wichtige Neuerungen beabsichtigt sind. Stichwortartig handelt es sichum klarere Festlegung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton St. Gallen und Gemeinden, die Verankerung der Gesundheitsvorsorge in der Volksschule, die genauere Regelung der Langzeitpflege und der Beiträge an einen Masterstudiengang in Humanmedizin sowie den Ausbau der Patientenrechte.
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