Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Eine Standesinitiative zur Streichung jeglicher Ermächtigung für ein Impfobligatorium im Epidemiegesetz des Bundes (EpG) beantragt im Kantonsparlament die St.Galler SVP-Kantonsrätin Esther Granitzer zusammen mit Fraktionskollege Damian Gahlinger und Heinz Herzog (EDU).
Impfobligatorium Es wird verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines Impf-obligatoriums ersatzlos gestrichen werden. Dies soll sowohl für die Gesamtbevölkerung wie auch für einzelne Berufsgruppen gelten. Zur Begründung wird auf den beabsichtigten kantonalen Erlass im Gesundheitsgesetz hingewiesen, wonach die ausdrückliche Freiwilligkeit von Impfungen aufgegeben werden soll. Die Regierung soll ermächtigt werden, neu Impfungen mit Verordnungen für obligatorisch zu erklären, was nicht akzeptabel sei.
Die Schwäche liege beim Bundesrecht selbst. Solange Impfobligatorien ermöglicht würden, werde die Kantonsverfassung als Schutzschild umgangen. Abhilfe könne daher nur der Bundesgesetzgeber schaffen. Wer Impfverweigerung mit Berufsverbot oder Zugangsbeschränkungen sanktioniere, betreibe Zwang durch die Hintertür. Das Bundesgericht habe wiederholt betont, dass Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit dem Verhältnismässigkeitsprinzip streng zu genügen hätten. Ein pauschales gesetzliches Obligatorium, das nicht auf den konkreten Erreger und die individuelle Risikolage abstelle, halte dieser Prüfung nicht stand.
Kann-Formulierungen seien klassische Gummiparagrafen. Sie delegieren weitreichende Eingriffsbefugnisse an die Exekutive, ohne dass das Parlament im Einzelfall direkt mitwirke. Mit einer Standesinitiative erhalte St.Gallen die Chance, als erster Kanton ein klares föderales Signal zu setzen. Die vielen Stellungnahmen zum Impfobligatorium im neuen St.Galler Gesundheitsgesetz seien Ausdruck grosser bürgerlicher Besorgnis. Es werde jetzt erwartet, dass der Kantonsrat nicht nur im kantonalen Verfahren Flagge zeige, sondern das Problem auch an seiner Wurzel, nämlich im Bundesrecht, anpacke.
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