Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
E-Voting Kanton St.Gallen: Weitere Massnahmen zur Manipulationssicherheit der Stimmrechtsausweise in Aussicht genommen.
Von Franz Welte
Bedrohungen Es konnte laut Regierung eine ganze Reihe an potenziellen Bedrohungen identifiziert werden, die das Potenzial haben, die ordnungsgemässe Durchführung einer Wahl oder Abstimmung mit Einbezug elektronischer Ergebnisermittlung und im E-Voting zu beeinträchtigen, wie etwa die Wahlfälschung in Frauenfeld von 2020. Zur Eindämmung vieler dieser Bedrohungen wurden bereits diverse Gegenmassnahmen ergriffen. Dabei wurden zahlreiche Empfehlungen aus der in Auftrag gegebenen Bedrohungsanalyse der Universität Zürich ebenso wie «best practices» aus den Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe direkt umgesetzt.
Allerdings gibt es nach der Regierung keine hundertprozentige Sicherheit, weder mit Blick auf den Einsatz von digitalen Services noch im Fall der papierbasierten Verfahrensschritte und organischer Prozesse im Rahmen von Wahlen und Abstimmungen. Deshalb werden verschiedene weitere Massnahmen in Aussicht genommen, mit denen die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit weiter gestärkt werden können. Dies betrifft namentlich die Manipulationssicherheit der Stimmrechtsausweise. Als hohe Bedrohung der sicheren Lage wurden von den Experten der Universität Zürich namentlich der Diebstahl und Missbrauch von Stimmmaterial, insbesondere der Stimmrechtsausweise und deren Fälschung bezeichnet. Konkrete getroffene Massnahmen sind hierzu die durchgängige digitale Unterstützung des Bestell-, Produktions- und Verpackungsprozesses mit ständiger Möglichkeit des Mengenausgleichs und die Plausibilisierung der Gemeindeergebnisse durch die Staatskanzlei.
Noch zu prüfen ist ein zusätzlicher Datamatrix-Code auf dem Stimmrechtsausweis für den Abgleich mit dem Stimmregister, um die Fälschung von Stimmrechtsausweisen und den Diebstahl und den Missbrauch von Stimmmaterial zu verhindern. Ausserdem sollen weitere gesetzliche Bestimmungen betreffend sichere Lagerung von Stimmmaterial, die Definition von kritischen Prozessschritten und Erarbeitung einer Checkliste für Stimmbüros zur Verhinderung der Manipulation der Auszählungen durch Insiderinnen oder Insider geprüft werden.
Stellung nimmt die Regierung auch zur Wahlpanne in der Stadt St.Gallen vom 22.September 2024. Das zu einer Prüfung eingesetzte Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich (IPZ) stellt kritisch fest, dass zu Beginn der Auszählung die Anzahl der für die Stadtparlamentswahl eingegangenen Wahlzettel nicht ermittelt wurde. Stattdessen wurde sogleich mit der Sortierung, Bereinigung und Erfassung der Wahlzettel in Voting-Ausmittlung begonnen. Dadurch wurde verunmöglicht, dass die Zahl der vorgängig gezählten eingegangenen Wahlzettel mit dem Total der im Ergebnisermittlungssystem erfassten Wahlzettel verglichen werden konnte. Zudem wurde damit die in Voting-Ausmittlung integrierte Validierungsprüfung ausgehebelt, die ebenfalls auf das inkorrekte Ergebnis hingewiesen hätte. Zusammenfassend hält die Regierung fest, dass die vorgegebenen Prozesse nicht abgekürzt werden dürfen.
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